Bebauungspläne: Gemeinde Grafenau

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Rathaus
Brücke im Winter mit Schnee
Dummy
Schloss
Blick auf Grafenau mit Sonnenuntergang
Drohnenfoto auf ein Teil von Döffingen

Bebauungspläne im Beteiligungsverfahren

 

Unten aufgeführt finden Sie mehr Informationen.

Bebauungsplan Sportanlagen Holzberg

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Mit der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch geht das Bebauungsplanverfahren in die 2. Beteiligungsrunde der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 23.09.2022 bis einschließlich 28.10.2022 im Bauamt der Gemeinde öffentlich aus und stehen zusätzlich nachfolgend zum Download bereit. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Bebauungsplan bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Bekanntmachung in den Gemeindenachrichten vom 15.09.2022.

 

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 07.12.2020 - 29.01.2021 mit folgenden Unterlagen:

Bebauungsplan Malmsheimer Weg Nord

Öffentliche Auslegung § 3Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.06.2023 die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanunterlagen in der Zeit von Montag, 24.07.2023 bis einschließlich Freitag, 15.09.2023 beschlossen. Nachfolgend finden Sie die Präsentation zur Gemeinderatssitzung und  die öffentliche Bekanntmachung aus den Grafenauer Gemeindenachrichten vom 13.07.2023 mitsamt den nachfolgenden Bebauungsplanunterlagen und Gutachten. Im genannten Zeitraum können sich die Öffentlichkeit, insbesondere auch Kinder und Jugendliche, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen einreichen.

 

Vorberatung weiterer Verfahrensschritte

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.03.2023 den Bebauungsplanentwurf mitsamt Textteil, Begründung sowie den Entwürfen der Abwägungstabelle der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorberaten. Grundlage waren die nachfolgenden Vorlagen in der Arbeitsfassung, Stand 27.02.2023. Diese sind nachfolgend zusammen mit einer Präsentation zur Gemeinderatssitzung vom 10.03.2023 abgedruckt. Dabei handelt es sich noch nicht um die Endfassungen der Abwägungen und Vorlagen. Diese werden weiter ausgearbeitet. Erst in einer späteren Gemeinderatssitzung werden die förmliche Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und die Beschlüsse zur öffentlichen Auslegung und damit zur zweiten förmlichen Beteiligungsrunde für die Behörden und Öffentlichkeit gefasst.

 

Die Präsentation erläutert den Zwischenstand zur Baugebietsentwicklung, den der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.06.2022 beraten hat. Die Aufbereitung und förmliche Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung wird im Herbst 2022 folgen.

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften in der Zeit vom  11.11.2021 bis 23.12.2021 mit folgenden Unterlagen:

Bebauungsplan Erweiterung Mittenbühl Nord

Vorberatung weiterer Verfahrensschritte

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.03.2023 den Bebauungsplanentwurf mitsamt Textteil, Begründung sowie den Entwürfen der Abwägungstabelle der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorberaten. Grundlage waren die nachfolgenden Vorlagen in der Arbeitsfassung, Stand 27.02.2023. Diese sind nachfolgend zusammen mit einer Präsentation zur Gemeinderatssitzung vom 10.03.2023 abgedruckt. Dabei handelt es sich noch nicht um die Endfassungen der Abwägungen und Vorlagen. Diese werden weiter ausgearbeitet. Erst in einer späteren Gemeinderatssitzung werden die förmliche Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und die Beschlüsse zur öffentlichen Auslegung und damit zur zweiten förmlichen Beteiligungsrunde für die Behörden und Öffentlichkeit gefasst.

 

Die Präsentation erläutert den Zwischenstand zur Baugebietsentwicklung, den der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.06.2022 beraten hat. Die Aufbereitung und förmliche Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung wird im Herbst 2022 folgen

 

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf "Erweiterung Mittenbühl Nord" in der Zeit vom 11.11.2021 - 23.12.2021 mit folgenden Unterlagen:

Bebauungsplan Oberäcker

Vorberatung weiterer Verfahrensschritte

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.03.2023 den Bebauungsplanentwurf mitsamt Textteil, Begründung sowie den Entwürfen der Abwägungstabelle der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorberaten. Grundlage waren die nachfolgenden Vorlagen in der Arbeitsfassung, Stand 27.02.2023. Diese sind nachfolgend zusammen mit einer Präsentation zur Gemeinderatssitzung vom 10.03.2023 abgedruckt. Dabei handelt es sich noch nicht um die Endfassungen der Abwägungen und Vorlagen. Diese werden weiter ausgearbeitet. Erst in einer späteren Gemeinderatssitzung werden die förmliche Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und die Beschlüsse zur öffentlichen Auslegung und damit zur zweiten förmlichen Beteiligungsrunde für die Behörden und Öffentlichkeit gefasst.

 

Die Präsentation erläutert den Zwischenstand zur Baugebietsentwicklung, den der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.06.2022 beraten hat. Die Aufbereitung und förmliche Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung wird im Herbst 2022 folgen.

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften in der Zeit vom  11.11.2021 bis 23.12.2021 mit folgenden Unterlagen:

Wirksame / Rechtskräftige Bauleitpläne

Hier finden Sie die Bebauungspläne mitsamt Textfestsetzungen.
Derzeit sind lediglich aktuelle Pläne seit 2016 eingestellt.