Steuern
Grundsteuer
Der Umwelt zuliebe:
Im Jahr 2023 wurden letztmalig die Grundsteuerbescheide postalisch an Sie zugestellt.
Diese gelten auch für die Folgejahre. Sollte jedoch eine Änderung jeglicher Art eintreten, erhalten Sie selbstverständlich einen schriftlichen Bescheid für Ihre Unterlagen.
Bitte beachten Sie die entsprechenden Zahlungsfälligkeiten. Eine ausdrückliche postalische Aufforderung erfolgt hierfür nicht.
Bei Fragen dürfen Sie sich an Frau Raiser vom Steueramt unter der Telefonnummer Telefonnummer: 07033 403-14 oder per E-Mail wenden.
Hebesatz Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 400 v.H.
Hebesatz Grundsteuer B (Grundstücke) 420 v.H.
Gewerbesteuer
Hebesatz Gewerbesteuer 390 v.H.
Hundesteuer
Der Umwelt zuliebe:
Im Jahr 2021 wurden letztmalig die Hundesteuerbescheide postalisch an Sie zugestellt.
Diese gelten auch für die Folgejahre. Sollte jedoch eine Änderung jeglicher Art eintreten, erhalten Sie selbstverständlich einen schriftlichen Bescheid für Ihre Unterlagen.
Bitte beachten Sie die entsprechenden Zahlungsfälligkeiten.
Das Steueramt weist darauf hin, dass am 15.02.2023 die Hundesteuer zur Zahlung fällig ist. Eine ausdrückliche postalische Aufforderung erfolgt hierfür nicht.
Bei Fragen dürfen Sie sich an Frau Raiser vom Steueramt unter der Telefonnummer Telefonnummer: 07033 403-14 oder per E-Mail wenden.
Unten aufgeführt finden Sie mehr Informationen.
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für
a) den ersten Hund EUR 144,00
b) den zweiten und jeden weiteren Hund EUR 288,00
c) einen steuerfreien Hund EUR 0,00
d) einen Zwinger EUR 432,00
e) einen Kampfhund EUR 720,00
f) einen Kampfhund mit Wesens- u. Begleithundeführerprüfung EUR 540,00
g) einen zweiten und jeden weiteren Kampfhund EUR 1440,00
h) einen zweiten und jeden weiteren Kampfhund mit Wesens- u. Begleithundeführerprüfung EUR 1260,00
Ersatzhundemarke EUR 5,00