Steuern: Gemeinde Grafenau

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Rathaus
Brücke im Winter mit Schnee
Dummy
Schloss
Blick auf Grafenau mit Sonnenuntergang
Drohnenfoto auf ein Teil von Döffingen

Steuern

Grundsteuer

Der Umwelt zuliebe:
Grundsteuerbescheide werden nicht mehr postalisch an Sie zugestellt.
Sollte jedoch eine Änderung jeglicher Art (z.B. im Steuerbetrag oder bei Eigentümerwechsel) eintreten, erhalten Sie selbstverständlich einen schriftlichen Bescheid für Ihre Unterlagen.
Bitte beachten Sie die entsprechenden Zahlungsfälligkeiten für alle Folgejahre. Eine ausdrückliche postalische Aufforderung erfolgt hierfür nicht.

Bei Fragen dürfen Sie sich an Frau Raiser vom Steueramt unter der Telefonnummer Telefonnummer: 07033 403-14 oder per E-Mail wenden.

Hebesatz Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 220 v.H.
Hebesatz Grundsteuer B (Grundstücke) 240 v.H.

   

Gewerbesteuer

Hebesatz Gewerbesteuer 400 v.H.

Hundesteuer

Der Umwelt zuliebe:
Hundesteuerbescheide werden nicht mehr postalisch an Sie zugestellt.
Sollte jedoch eine Änderung jeglicher Art eintreten, erhalten Sie selbstverständlich einen schriftlichen Bescheid für Ihre Unterlagen.
Bitte beachten Sie die entsprechenden Zahlungsfälligkeiten für alle Folgejahre. Eine ausdrückliche postalische Aufforderung erfolgt hierfür nicht.

Bei Fragen dürfen Sie sich an Frau Raiser vom Steueramt unter der Telefonnummer Telefonnummer: 07033 403-14 oder per E-Mail wenden.

Unten aufgeführt finden Sie mehr Informationen.

Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für
a) den ersten Hund EUR 144,00
b) den zweiten und jeden weiteren Hund EUR 288,00
c) einen steuerfreien Hund EUR 0,00
d) einen Zwinger EUR 432,00
e) einen Kampfhund EUR 720,00
f) einen Kampfhund mit Wesens- u. Begleithundeführerprüfung EUR 540,00
g) einen zweiten und jeden weiteren Kampfhund EUR 1440,00
h) einen zweiten und jeden weiteren Kampfhund mit Wesens- u. Begleithundeführerprüfung EUR 1260,00
Ersatzhundemarke EUR 5,00