Gebühren
Hier finden Sie die wichtigsten Gebühren.
Einwohnerwesen
- An- und Abmeldung bei Wohnungswechsel ist gebührenfrei.
- Auskunft aus dem Melderegister (einfach) 7,50 Euro
- Auskunft aus dem Melderegister (erweitert) 15,00 Euro
- Bescheinigung aus dem Melderegister 7,50 Euro (für Rentenzwecke und für Arbeits-/Sozialamt gebührenfrei)
- Gewerbezentralregisterauskunft 13,00 Euro
- Polizeiliches Führungszeugnis 13,00 Euro
- Prüfung eines Führerscheinantrags 5,10 Euro
- Reisepass über 24 Jahre (10 Jahre gültig/32Seiten) 70,00 Euro
- Reisepass unter 24 Jahre (6 Jahre gültig/32Seiten) 37,50 Euro
- Reisepass über 24 Jahre (10 Jahre gültig/48 Seiten) 82,00 Euro
- Reisepass unter 24 Jahre (6 Jahre gültig/48 Seiten) 59,50 Euro
- Reisepass vorläufig 26,00 Euro
- Express-Reisepass über 24 Jahre (10 Jahre gültig/32 Seiten) 92,00 Euro
- Express-Reisepass unter 24 Jahre (6 Jahre gültig/32 Seiten) 69,50 Euro
- Express-Reisepass über 24 Jahre (10 Jahre gültig/48 Seiten) 114,00 Euro
- Express-Reisepass unter24 Jahre (10 Jahre gültig/48 Seiten) 91,50 Euro
- Personalausweis über 24 Jahre 37,00 Euro
- Personalausweis unter 24 Jahre 22,80 Euro
- Personalausweis vorläufig 10,00 Euro
- nPA aktivieren Online-Funktion 0,00 Euro
- nPA Entsperren Online-Funktion 0,00 Euro
- nPA Änderung PIN 0,00 Euro
- Kinderreisepass 13,00 Euro
- Verlängerung /Änderung Kinderreisepass oder Reisepass-Änderung 6,00 Euro
- außerhalb der Öffnungszeiten oder Unzuständigkeit 13,00 Euro
Ordnungsamt
Gestattung/Schankerlaubnis pro Tag EUR 6,00
Kopierkosten
- Kopie erste Seite EUR 1,00 - jede weitere Seite EUR 0,50
- Fax EUR 1,20
- Beglaubigungen der Kopie erste Seite EUR 2,50
- Beglaubigungen der Kopie jede weitere Seite EUR 1,00
- Beglaubigung von Unterschriften etc. EUR 4,00
Gewerbewesen
- Gewerbeanmeldung EUR 25,00
- Gewerbeab- und ummeldung EUR 20,00
- Auskunft Gewerbedatei EUR 20,00
Fischereiwesen
- Tagesfischereischein EUR 15,00
- Fischereischein auf Lebenszeit inkl. Fischereiabgabe 1 Jahr EUR 24,00
- Fischereischein auf Lebenszeit inkl. Fischereiabgabe 5 Jahre EUR 80,00
- Fischereischein auf Lebenszeit inkl. Fischereiabgabe 10 Jahre EUR 145,00
- Jugendfischereischein (bis 16 Jahre) EUR 10,00
Standesamt
Eheschließung
Durchführung und Beurkundung EUR 45,00
Anmeldung der Eheschließung (Aufgebot) deutsches Recht EUR 65,00
Anmeldung der Eheschließung (Aufgebot) wenn ausländischen Recht zu beachten ist EUR 110,00
Anmeldung der Eheschließung (Aufgebot) wenn ausländischen Recht zu beachten ist und Befreiungsverfahren OLG EUR 130,00
Ehefähigkeitszeugnis EUR 65,00
Eheschließung außerhalb üblicher Dienstzeiten EUR 110,00
Eheschließung vor einem anderen als für die Anmeldung der Eheschließung zuständigen Standesamt EUR 90,00
Stammbuch der Familie (verschiedene Ausführungen und Preislagen) zwischen EUR 20,00 und EUR 40,00
Beurkundungen, Bescheinigungen
Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides statt EUR 35,00
Beurkundung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung EUR 40,00
Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung, wenn diese nicht im Zusammenhang mit der Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung ausgestellt wird EUR 20,00
Personenstandswesen
Personenstandsurkunden (z.B. Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde) EUR 20,00
Beglaubigte Abschriften aus dem Personenstandsregister EUR 20,00
Kirchenaustritt EUR 50,00
Wasser- und Abwassergebühren
Bevorratungsbeschluss für eine mögliche Anpassung der Wasserverbrauchs- und Grundgebühren sowie der Abwassergebühren zum 01.01.2026
Derzeit befindet sich eine Gebührenkalkulation für die Bereiche der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung mit Wirkung ab dem 01.01.2026 in Bearbeitung. Über die Ergebnisse der Kalkulation soll im Laufe des Jahres 2026 im Gemeinderat beraten und entschieden werden.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann noch nicht abschließend beurteilt werden, wie sich die Gebühren zum 01.01.2026 entwickeln werden.
Gemäß der Verwaltungsvorschrift (VWV) zu § 4 Nr. 5 der Gemeindeordnung (GemO) ist jedoch sicherzustellen, dass eine mögliche finanzielle Belastung für die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig erkennbar und messbar ist.
Aus diesem Grund weist die Gemeindeverwaltung vorsorglich darauf hin, dass der Gemeinderat im Rahmen der noch zu beschließenden Gebührenkalkulation Gebührensätze bis zu den nachfolgend genannten Höchstbeträgen beschließen könnte:
- Wasserverbrauchsgebühr:
bis zu 4,00 € je m³ zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer - Wasserzählergrundgebühr:
Standard-Hausanschlusszähler bis zu 6,00 € pro Monat zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer - Schmutzwassergebühr:
bis zu 5,00 € je m³ - Niederschlagswassergebühr:
bis zu 2,00 € je m² angeschlossener versiegelter Fläche
Die genannten Gebührensätze würden, sofern sie vom Gemeinderat beschlossen werden, für Leistungen gelten, die ab dem 01.01.2026 in Anspruch genommen werden.
Dieser Bevorratungsbeschluss stellt keine Festsetzung neuer Gebühren dar. Er dient ausschließlich der vorsorglichen Information. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die dargestellten Gebührensteigerungen nicht zwingend eintreten werden. Der Gemeinderat entscheidet im Jahr 2026 auf Grundlage der dann vorliegenden Gebührenkalkulation.
Die ggf. neu beschlossenen Gebührensätze würden bei der Abrechnung ab dem Gebührenjahr 2026 berücksichtigt.
Wasser- und Abwassergebühren rückwirkend ab 01.01.2023
- Wassergebühr:
2,92 Euro je m³ zzgl. 7% MwSt.
(plus Grundgebühr nach Zählergröße, mindestens 4,70 Euro pro Monat zzgl. 7% MwSt.) - Abwassergebühr:
Schmutzwassergebühr: 2,64 Euro je m³
Niederschlagswassergebühr: 0,66 Euro je m² versiegelte Fläche
Abzugszähler (Garten- und Stallzähler): 4,70 Euro pro Monat
Abwassergebühr gesplittet (PDF-Dokument, 192,74 KB, 09.10.2023)





