Link zur jährlichen Zählerstandserfassung
Unter folgendem Link können Sie in der Regel am Ende des Jahres Ihre Zählerstände abgeben:
Austausch von Wasserzählern
Im Rahmen der eichrechtlichen Bestimmungen müssen die Hauptwasserzähler alle 6 Jahre ausgetauscht werden. Damit wird gewährleistet, dass der Wasserverbrauch korrekt abgerechnet werden kann.
Von der Auswechslung sind alle Wasserzähler betroffen, die von der Gemeinde abgerechnet werden. Zwischenzähler, beispielsweise für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, müssen durch die Eigentümer selbst gewechselt werden.
Dieses Jahr werden die Wasserzähler mit dem Eichjahr 2017 und Restbestände aus Vorjahren ausgetauscht. Die entsprechenden Wasserzähler werden durch unseren Gemeindemitarbeiter Herrn A. Buck (stv. Klärwärter) gewechselt. Sollten Sie nicht zu Hause sein, erhalten Sie eine Notiz mit den Kontaktdaten von Herrn Buck. Sie können dann einen Termin mit ihm vereinbaren.
Bei allgemeinen Fragen rund um die Themen Wasser bzw. Abwasser dürfen Sie sich sehr gerne an Frau Raiser vom Steueramt wenden.