Grundsteuerreform: Neue Bodenrichtwerte jetzt veröffentlicht
Amtliche Bekanntmachungen
icon.crdate29.08.2022
Der Gemeinsame Gutachterausschuss Weil der Stadt – Aidlingen – Grafenau hat Ende Juli die gemeinsame Bodenrichtwertkarte zum 01.01.2022 für die drei beteiligten Gemeinden beschlossen. Damit stehen die Bodenrichtwerte zum steuerlichen Hauptfeststellungszeitpunkt zum Stichtag 01.01.2022 fest.
Bei Fragen zur Grundsteuerreform oder der Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung, wenden Sie sich bitte direkt an die hierfür eingerichtete Hotline des Finanzamt Böblingens unter 07031 13-3101. Die Feststellungserklärungen können erst nach Beschluss der Bodenrichtwerte abgeben werden. Diese werden voraussichtlich im Juli 2022 veröffentlicht. Wir werden Sie hierzu zeitnah informieren.