Bei Fragen zur Grundsteuerreform oder der Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung, wenden Sie sich bitte direkt an die hierfür eingerichtete Hotline des Finanzamt Böblingens unter 07031 13-3101. Die Feststellungserklärungen können erst nach Beschluss der Bodenrichtwerte abgeben werden. Diese werden voraussichtlich im Juli 2022 veröffentlicht. Wir werden Sie hierzu zeitnah informieren.