Grundsteuerreform
Für die zum Stichtag 1. Januar 2022 durchzuführende Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte sind Sie als Grundstückseigentümer/in bzw. Erbbauberechtigte/r verpflichtet, schon in diesem Jahr (2022) eine Steuererklärung an die Finanzverwaltung des Landes/Finanzamt abzugeben, nicht an Ihre Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Dazu wird die Finanzverwaltung des Landes im Laufe des Frühjahrs 2022 aufrufen.Ergänzend dazu beabsichtigt die Finanzverwaltung des Landes, voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2022 Erläuterungen und Ausfüllhilfen zur Steuererklärung zu veröffentlichen. Erläuterungen zu der Steuererklärung werden auch auf der Internetseite www.Grundsteuer-BW.de bereitgestellt.
In der Steuererklärung müssen Sie u.a. Angaben zu dem am Stichtag 1. Januar 2022 für Ihr Grundstück maßgebenden Bodenrichtwert machen. Diesen hat der für Ihre Gemeinde/Stadt zuständige Gutachterausschuss festzustellen. Die Bodenrichtwerte sollen frühestens ab Juli 2022 über www.Grundsteuer-BW.de eingesehen werden können. Sofern Ihr Bodenrichtwert noch nicht zur Verfügung steht, bitten wir Sie, das Portal zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufzurufen.Die Steuererklärung ist elektronisch abzugeben. Dies kann zum Beispiel über das Portal ELSTER der Finanzämter vorgenommen werden. Nähere Informationen zur ELSTER-Registrierung finden Sie unter www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig zu registrieren, da der Anmeldeprozess einige Zeit andauert.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform
Bei Fragen zur Grundsteuerreform oder der Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung, wenden Sie sich bitte direkt an die hierfür eingerichtete Hotline des Finanzamt Böblingens unter Telefonnummer: 07031 13-3101.
Bodenrichtwerte stehen fest - abrufbar ab 06.09.2022
Der Gemeinsame Gutachterausschuss Weil der Stadt – Aidlingen – Grafenau hat Ende Juli die gemeinsame Bodenrichtwertkarte zum 01.01.2022 für die drei beteiligten Gemeinden beschlossen. Damit stehen die Bodenrichtwerte zum steuerlichen Hauptfeststellungszeitpunkt zum Stichtag 01.01.2022 fest.
Vorausgegangen war eine intensive und zeitaufwändige Erarbeitungs- und Beratungsphase in der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses, wobei für die insgesamt 11 Gemarkungen sämtliche vorliegende Kaufverträge (ca. 250 Stück) aus den Jahren 2020 und 2021 ausgewertet wurden. Im Anschluss an die Beschlussfassung konnten dann die verabschiedeten insgesamt 135 Richtwertzonen mit den zugehörigen Bodenrichtwerten ins digitale Geoinformationssystem (GIS) der Gemeinden übertragen werden. Kürzlich erfolgte nun die Validierung und Übermittlung der Daten an BORIS-BW, das Bodenrichtwertportal des Landes Baden-Württemberg.
Die Bodenrichtwerte je Flurstück können nun unter https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw bequem und kostenfrei abgefragt werden.
Dazu folgende Hinweise:
- Maßgebend ist der Button „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“
- Im Suchfeld „Adresse“ lediglich den Ortsnamen eingeben: Weil der Stadt bzw. Aidlingen bzw. Grafenau
- Bodenrichtwert der zugehörigen Richtwertzone durch reinzoomen in die Karte ablesen
Die komfortable Flurstücksuche ist erst ab 06.09.2022 möglich, da die Verarbeitung der umfangreichen Kartendaten im System technisch bedingt einige Zeit in Anspruch nimmt. Erst anschließend ist die Darstellung grundstücksscharf. Vorab kann der Bodenrichtwert bereits über den oben beschriebenen Weg in der Karte abgelesen werden.
Ab 06.09. stehen die Funktionalitäten des Portals dann komplett zur Verfügung.
Bislang liegen die Bodenrichtwerte für die zusammenhängenden Siedlungsbereiche vor. Die wenigen noch fehlenden Werte für Gartenhausgebiete, einzelne Gebäude und Hofstellen im Außenbereich sowie Flächen der Land- und Forstwirtschaft werden in einem zweiten Schritt erarbeitet, im September beschlossen und dann umgehend ebenfalls im Portal BORIS-BW bereitgestellt.
Die Bodenrichtwerte stehen ab Mitte September auch der Homepage der Gemeinde Grafenau zu Verfügung, für das Umland ab Mitte Oktober.
Für die Erhebung der Grundsteuer sind die Finanzbehörden zuständig. Die Finanzverwaltung stellt weitere Informationen im Internetportal www.grundsteuer-bw.de zur Verfügung. Der Gemeinsame Gutachterausschuss Weil der Stadt – Aidlingen – Grafenau kann dazu keine Auskünfte geben.