Archiv: Gemeinde Grafenau

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Rathaus
Brücke im Winter mit Schnee
Dummy
Schloss
Blick auf Grafenau mit Sonnenuntergang
Drohnenfoto auf ein Teil von Döffingen

Corona: Entschädigung bei Quarantäne: Künftig reicht Testergebnis

icon.crdate17.03.2022

Entschädigung bei Quarantäne: Künftig reicht Testergebnis statt Bescheinigung des Rathauses

Entschädigung bei Quarantäne: Künftig reicht Testergebnis statt Bescheinigung des Rathauses

Entschädigung bei Quarantäne: Künftig reicht Testergebnis statt Bescheinigung des Rathauses Gesundheitsminister Manne Lucha: „Damit bauen wir deutlich Bürokratie ab und entlasten Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die Mitarbeiter der Behörden“
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich Corona-bedingt in Quarantäne befinden, kann der Arbeitgeber beim Staat einen Verdienstausfall beantragen. Das baden-württembergische Gesundheitsministerium vereinfacht jetzt die Auszahlung dieses Verdienstausfalls deutlich. Künftig reicht ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis, dass man in Quarantäne war. Nicht mehr nötig ist eine Quarantäne-Bescheinigung des Rathauses der Wohnortgemeinde.
Selbstverständlich bleibt die Vorlage des Testergebnisses freiwillig. Wenn der Arbeitnehmer das nicht möchte, kann weiterhin beim Rathaus eine Quarantäne-Bescheinigung beantragt werden.  „Damit entlasten wir Arbeitnehmer, Arbeitgeber und auch die Mitarbeiter der Ordnungsämter und Regierungspräsidien deutlich und bauen Bürokratie ab“, erklärte Gesundheitsminister Manne Lucha am Donnerstag (10. März) in Stuttgart. „Wir gestalten die Antragstellung damit möglichst unkompliziert und haben das Ziel, den Verdienstausfall so schnell wie möglich auszuzahlen.“

Wer positiv getestet wird, der muss zehn Tage in Quarantäne. Nach sieben Tagen ist eine Freitestung möglich. Der Arbeitgeber des Getesteten kann dann beim Staat Entschädigungszahlungen beantragen und zwar im Internet unter

www.sozialministerium-bw.de
www.baden-wuerttemberg.de
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten unter www.sozialministerium-bw.de/datenschutz
www.ifsg-online.de.

Die Regierungspräsidien bearbeiten die Anträge. Weitere Infos zum Entschädigungsverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz gibt es unter www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fra- gen-und-antworten-rund-um-corona/faq-entschaedigungen/