Bebauungsplanverfahren "Sportanlagen Holzberg"
icon.crdate20.09.2022
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Mit der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch geht das Bebauungsplanverfahren in die 2. Beteiligungsrunde der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 23.09.2022 bis einschließlich 28.10.2022 im Bauamt der Gemeinde öffentlich aus und stehen zusätzlich unter dem Bebauungsplan Sportanlagen Holzberg zum Download bereit. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Bebauungsplan bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Bekanntmachung in den Gemeindenachrichten vom 15.09.2022.