ACHTUNG - Grillverbot an öffentlichen Grillstellen
icon.crdate18.07.2022
Die Gemeinde Grafenau untersagt mit sofortiger Wirkung das Grillen an den Grillstellen in öffentlichen Grünflächen. Aktuell liegt der Gefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes für Waldbrände für die Region aufgrund fehlender Niederschläge und der anhaltenden Hitze zwischen den Stufen 4 und 5 (von 5) und ist somit hoch bis sehr hoch. Die Böden in Wald und Grünanlagen sind durch die Hitze stark ausgetrocknet, durch eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe oder den Funkenflug eines Grillfeuers kann sich ein Brand rasend schnell ausbreiten – mit fatalen Folgen. Wer trotz des Verbots Grillstellen nutzt oder die angebrachten Absperrungen und Schilder beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Grillverbot gilt ab sofort bis auf Widerruf.
ACHTUNG - Grillverbot an öffentlichen Grillstellen
Die Gemeinde Grafenau untersagt mit sofortiger Wirkung das Grillen an den Grillstellen in öffentlichen Grünflächen. Aktuell liegt der Gefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes für Waldbrände für die Region aufgrund fehlender Niederschläge und der anhaltenden Hitze zwischen den Stufen 4 und 5 (von 5) und ist somit hoch bis sehr hoch. Die Böden in Wald und Grünanlagen sind durch die Hitze stark ausgetrocknet, durch eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe oder den Funkenflug eines Grillfeuers kann sich ein Brand rasend schnell ausbreiten – mit fatalen Folgen.
Wer trotz des Verbots Grillstellen nutzt oder die angebrachten Absperrungen und Schilder beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Grillverbot gilt ab sofort bis auf Widerruf.