Information Grundsteuerreform
icon.crdate30.05.2022
Bei Fragen zur Grundsteuerreform oder der Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung, wenden Sie sich bitte direkt an die hierfür eingerichtete Hotline des Finanzamt Böblingens unter 07031 13-3101. Die Feststellungserklärungen können erst nach Beschluss der Bodenrichtwerte abgeben werden. Diese werden voraussichtlich im Juli 2022 veröffentlicht. Wir werden Sie hierzu zeitnah informieren.
Information Grundsteuerreform
Bei Fragen zur Grundsteuerreform oder der Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung, wenden Sie sich bitte direkt an die hierfür eingerichtete Hotline des Finanzamt Böblingens unter Telefonnummer: 07031 13-3101.
Die Feststellungserklärungen können erst nach Beschluss der Bodenrichtwerte abgeben werden. Diese werden voraussichtlich im Juli 2022 veröffentlicht. Wir werden Sie hierzu zeitnah informieren.