Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates
icon.crdate06.05.2024
Die Sitzung findet am Mittwoch, 15.05.2024 um 19:00 Uhr in der Begegnungsstätte im Zentrum Senioren und Begegnung Adrienne von Bülow, Döffinger Strasse 30
Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, 15. Mai um 19:00 Uhr in der Begegnungsstätte im Zentrum Senioren und Begegnung Adrienne von Bülow, Döffinger Strasse 30
Tagesordnung:
- öffentlich -
1. Fragen, Anregungen, Lob, Kritik der Einwohnerinnen und Einwohner
2. Bebauungsplanverfahren Oberäcker
Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
Beschluss Bebauungsplanentwurf
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplansentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB
3. Bebauungsplanverfahren Malmsheimer Weg Nord
Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und öffentlichen Auslegung
Beschluss Bebauungsplanentwurf
Erneute Öffentliche Auslegung des Bebauungsplansentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB
4. Bebauungsplanverfahren Erweiterung Mittenbühl Nord
Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
Beschluss Bebauungsplanentwurf
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplansentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB"
5. Bebauungsplanverfahren Kirchstrasse, westlicher Teil- Änderung mit örtlichen Bauvorschriften
Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
Beschluss Bebauungsplanentwurf
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplansentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB
6. Neubau Bauhof
Vergabe weiterer Bauleistungen
a) Malerarbeiten
b) Schreinerarbeiten, Innentüren, Metalltüren
7. Verschiedenes und Bekanntgaben
Zu 1: Einwohnerinnen und Einwohner können in der Sitzung Fragen zu örtlichen Themen stellen oder Anregungen geben, aber auch Lob und Kritik äußern. Mit diesem Tagesordnungspunkt soll in Zukunft möglichst jede Gemeinderatssitzung beginnen.
Zu 2 – 4: Durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Sommer 2023 kamen zahlreiche Bebauungsplanverfahren in Deutschland ins Stocken, die nach § 13 b Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren geplant wurden. In der Zwischenzeit hat der Bundestag die Rechtslage modifiziert und die Bebauungsplanung könnte weiter bearbeitet werden, allerdings muß der Bebauungsplan bis zum 31.12.2024 in Kraft treten. Nachdem die erste Auslegung des Entwurfs bereits erfolgt ist, wird der Gemeinderat über die Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen zu den einzelnen Bebauungsplanverfahren beraten und das weitere Vorgehen beschließen. Die Frage stellt sich, ob alle 3 Verfahren weitergeführt werden können. Dann wäre der nächste Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, wo wieder die Gelegenheit zur Einsicht des Bebauungsplanentwurfs mit seinen Unterlagen und der Stellungnahme besteht.
Zu 5: Auch für dieses Bebauungsplanverfahren wird der Gemeinderat über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und soll die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB beschließen.
Zu 6: Für den Neubau des Bauhofs sind durch den Gemeinderat weitere Bauaufträge zu vergeben.
Zur Gemeinderatssitzung sind alle Einwohnerinnen und Einwohner herzlich eingeladen.
Bitte beachten Sie den frühzeitigen Beginn und den Sitzungsort im Zentrum Adrienne von Bülow.
Martin Thüringer
Bürgermeister