Aktuelles: Gemeinde Grafenau

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Brücke im Winter mit Schnee
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Blick auf Grafenau mit Sonnenuntergang
Drohnenfoto auf ein Teil von Döffingen

Abschaffung des Kinderreisepasses

icon.crdate13.12.2023

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt. Warum wird der Kinderreisepass abgeschafft? Lesen Sie hier mehr...

Abschaffung des Kinderreisepasses

Der Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft und darf nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Warum wird der Kinderreisepass abgeschafft?
Kinderreisepässe sind nur maximal 12 Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen.
Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein.
Im Vergleich dazu sind normale, mehrjährig gültige Reisepässe mit vielen Sicherheitsmerkmalen sowie mit einem Chip ausgestattet.
Insbesonders verlängerte Kinderreisepässe werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreisepasses zusätzlich erheblich ein.
Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.
Es können folgende Ausweisdokumente für ein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit beantragt werden:
Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis.
Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Folgendes ist bei Reisedokumenten für Säuglinge und Kleinkinder zu beachten:
Da sich das Gesichtsbild innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Ablaufdatum nicht mehr möglich ist, wird das Ausweisdokument vorzeitig ungültig.
In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesinnenministeriums (BMI) in der FAQ-Rubrik.

Wir bitten um Beachtung.