Allgemein
Die Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags werden alle fünf Jahre gewählt.
Für die Durchführung der Landtagswahl ist das Land Baden-Württemberg in insgesamt 70 Wahlkreise aufgegliedert. Die Gemeinde Grafenau gehört zum Wahlkreis 6 Leonberg.
Die nächste Wahl findet am am 8. März 2026 statt.
Wahlberechtigt sind bei der Landtagswahl alle Deutschen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Um wählen zu können, müssen die wahlberechtigten Personen im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen sein.
Bei der Landtagswahl 2026 gilt erstmals ein geändertes Wahlrecht. Künftig haben alle Wahlberechtigten zwei Stimmen, eine für die Wahl eines Kreiswahlvorschlags (Erststimme) und eine für die Wahl einer Landesliste (Zweitstimme). Mit der Erststimme wird eine Abgeordnete / ein Abgeordneter im Wahlkreis persönlich gewählt. Die Zweitstimme bestimmt über die Verteilung der Sitze auf die Parteien im Landtag. Insgesamt setzt sich der Landtag aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Internetseite des Landtags Baden-Württemberg
Informationen der Landeszentrale für politische Bildung
Wahlschein/Briefwahl beantragen
Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Die Ausstellung eines Wahlscheins erfolgt nur auf Antrag. Hierzu haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Briefwahl online beantragen
Bis Donnerstag, 5. März 2026, 12:00 Uhr kann die Briefwahl hier online beantragt werden. - QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung:
Hierüber können Sie mit einem mobilen Endgerät den entsprechenden Antrag aufrufen. Es ist dann lediglich die Eingabe Ihres Geburtsdatums erforderlich. - Schriftlicher Antrag durch vollständiges Ausfüllen des Wahlscheinantrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, welchen Sie dann an das Bürgermeisteramt zurücksenden oder dort abgeben.
- Email an buergeramt(@)gemeindegrafenau.de mit folgenden Angaben: Familiennamen, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift. Außerdem bitten wir um Angabe der Wahlbezirks- und Wählernummer, die Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen können.
- Persönliche Vorsprache im Bürgeramt des Rathauses.
Bitte beachten Sie:
Eine telefonische Antragstellung ist ausgeschlossen.
Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen oder abholen will, benötigt hierzu eine schriftliche Vollmacht. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt.
Briefwahlunterlagen und Wahlscheine können von den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis Freitag, 6. März 2026, 15:00 Uhr beantragt werden. Am Freitag, 6. März 2026 ist deshalb das Bürgeramt (nur für die Beantragung von Briefwahlunterlagen) von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet.
Bis Samstag, 7. März 2026, 12:00 Uhr, können Wahlscheine ersetzt werden, wenn der Wahlberechtigte glaubhaft versichert, dass er den Wahlschein nicht erhalten hat. Ausschließlich für diese Fälle ist am Samstag, 7. März 2026 das Bürgeramt von 11:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr im Rathaus (Hauptamt/Zimmer 106) gestellt werden. Hierzu ist das Wahlamt am Wahlsonntag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr im Rathaus erreichbar (Telefon 07033/403-22 bzw. an der Rathaustür klingeln).
Wahlbriefe müssen am Wahlsonntag bis spätestens 18:00 Uhr bei der Gemeinde Grafenau (Rathaus, Hofstetten 12, 71120 Grafenau) eingegangen sein. Aufgrund der Beförderungszeiten durch die Post raten wir Ihnen, die Briefe möglichst frühzeitig zurückzusenden oder abzugeben.
Öffentliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen (PDF-Dokument, 291,55 KB, 04.02.2026) (veröffentlicht im Amtsblatt der Gemeinde Nr. 6/2026 vom 05.02.2026)
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.
Wahlergebnis
Ergebnis der Landtagswahl 2026 (wird am Wahlabend hier eingestellt)
