Allgemein
Die Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags werden alle fünf Jahre gewählt.
Für die Durchführung der Landtagswahl ist das Land Baden-Württemberg in insgesamt 70 Wahlkreise aufgegliedert. Die Gemeinde Grafenau gehört zum Wahlkreis 6 Leonberg.
Die nächste Wahl findet am am 8. März 2026 statt.
Wahlberechtigt sind bei der Landtagswahl alle Deutschen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Um wählen zu können, müssen die wahlberechtigten Personen im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen sein.
Bei der Landtagswahl 2026 gilt erstmals ein geändertes Wahlrecht. Künftig haben alle Wahlberechtigten zwei Stimmen, eine für die Wahl eines Kreiswahlvorschlags (Erststimme) und eine für die Wahl einer Landesliste (Zweitstimme). Mit der Erststimme wird eine Abgeordnete / ein Abgeordneter im Wahlkreis persönlich gewählt. Die Zweitstimme bestimmt über die Verteilung der Sitze auf die Parteien im Landtag. Insgesamt setzt sich der Landtag aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Internetseite des Landtags Baden-Württemberg
Informationen der Landeszentrale für politische Bildung
Öffentliche Bekanntmachungen
Hier finden Sie öffentliche Bekanntmachungen zur Wahl.
Wahlergebnis
Ergebnis der Landtagswahl 2026 (wird am Wahlabend hier eingestellt)
