Lebenslagen: Gemeinde Grafenau

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Rathaus
Brücke im Winter mit Schnee
Dummy
Schloss
Blick auf Grafenau mit Sonnenuntergang
Drohnenfoto auf ein Teil von Döffingen

Mit 16

Die Rechte und Pflichten Jugendlicher nehmen mit dem Alter stufenweise zu.

  • Beschränkte Testierfähigkeit

Wer beschränkt testierfähig ist, kann ein öffentliches Testament anfertigen. Dabei handelt es sich entweder um ein Testament, das die jugendliche Person mündlich vor einer Notarin oder einem Notar erklärt. Die Notarin oder der Notar schreibt es dann nieder.
Oder es ist ein von der jugendlichen Person selbst geschriebenes Testament, das sie der Notarin oder dem Notar offen aushändigt.

  • Ausweispflicht

Alle Deutschen ab 16 Jahren müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Diesen müssen Sie auf Verlangen vorzeigen und zur Prüfung aushändigen. Behörden wie zum Beispiel die Polizei, Meldebehörden oder Grenzübertrittsstellen sind zur Prüfung Ihrer Personalien berechtigt.

Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises ist vom Alter abhängig. Bevor Sie 24 Jahre alt sind, gilt er sechs Jahre. Ab 24 Jahren gilt er zehn Jahre.

  • Führerschein

Jugendliche sind ab 16 Jahren berechtigt, Führerscheine in den Klassen A1, AM, L und T zu machen.

  • Ausgehen

Der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen (Disco) ist bis 24 Uhr erlaubt. Eine erziehungsberechtigte Person muss nicht dabei sein.

  • Kauf und Konsum von Alkohol

Jugendliche ab 16 Jahren dürfen in Gaststätten und Geschäften alkoholische Getränke kaufen. Das gilt aber nicht für Getränke mit hohem Alkoholgehalt. Das sind zum Beispiel Branntwein oder branntweinhaltige Getränke wie alkoholische Mischgetränke (Cocktails), Whisky und Wodka.

Vertiefende Informationen

Detaillierte Informationen über die Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf seinen Seiten an.

Freigabevermerk

18.06.2024 Justizministerium Baden-Württemberg