Archiv: Gemeinde Grafenau

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Rathaus
Brücke im Winter mit Schnee
Dummy
Schloss
Blick auf Grafenau mit Sonnenuntergang
Drohnenfoto auf ein Teil von Döffingen

Aus dem Gemeinderat vom 03.06.2024

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Mit der Gemeinderatssitzung am 3. Juni 2024 fand die letzte Sitzung vor der Kommunalwahl statt. Nach der Rechtslage darf nach der Wahl das alte Gremium nur noch verwaltend tätig sein. Allerdings muss die Wahl geprüft und bestätigt werden, so dass die Gemeinden eigentlich einige Wochen ohne beschlussfähigen Gemeinderat auskommen müssen! Auf der Tagesordnung stand die Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Gemeinde für 2024 auf dem Programm.

Aus dem Gemeinderat vom 03.06.2024

Aus dem Gemeinderat

Mit der Gemeinderatssitzung am 3. Juni 2024 fand die letzte Sitzung vor der Kommunalwahl statt. Nach der Rechtslage darf nach der Wahl das alte Gremium nur noch verwaltend tätig sein. Allerdings muss die Wahl geprüft und bestätigt werden, so dass die Gemeinden eigentlich einige Wochen ohne beschlussfähigen Gemeinderat auskommen müssen! Auf der Tagesordnung stand die Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Gemeinde für 2024 auf dem Programm. Die Eckdaten wurden von Bürgermeister Thüringer und Kämmerin Frau Assmann dem Gremium nochmals erläutert. So muss die Gemeinde bei einem Haushaltsvolumen von 42,3 Millionen € im Ergebnishaushalt mit einem Defizit von über 2,4 Millionen € planen. Hier wirken sich vor allem die letzten sehr guten Jahre bei der Gewerbesteuer aus, die jetzt im Finanzausgleich anzurechnen sind. Auch wichtige Investitionen für den Neubau des Feuerwehrhauses, Kindergarten Am Schloss, Sportstätten und dem Neubau des Bauhofs sind zu finanzieren. Über drei Dutzend (!) Projekte wirken sich auch auf die Haushaltsdaten unserer Gemeinde aus. Noch verfügt die Gemeinde über eine Liquidität von ca. 11,5 Millionen €, im Finanzplanungszeitraum bis 2027 wird die Verschuldung auf über 15,1 Millionen € ansteigen. Für 2024 plant die Gemeinde eine Kreditaufnahme von 7 Millionen €. Bei einer Enthaltung wurde der Haushalt 2024 vom Gemeinderat mehrheitlich genehmigt. Auch der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung beschloss der Gemeinderat mit einer Enthaltung. Hier stehen Investitionen für die Pumpenanlage am Mittenbühl, die Druckerhöhungsanlage für den Kapellenberg sowie der Anteil für Werkstatt und Büro der Wassermeister beim Neubau Bauhof an. Auch hier wird die Verschuldung auf über 4,1 Millionen € bis 2027 anwachsen.

In Zukunft soll die Essensversorgung von Schule und Kindergarten auch was Bestellung und Abrechnung anbelangt über die Firma MaierSchwaben aus Schopfloch erfolgen. Bei zwei Enthaltungen stimmte der Gemeinderat dieser neuen Regelung zu. Damit wurden auch die Essenspreise ab 1. September 2024 neu festgelegt: das Essen an der Grundschule kostet künftig 4,50 €, ab Klasse fünf 4,70 € und im Kindergarten 4,40 €.

Mit dem einstimmigen Beschluss über die Satzung über die vierte Änderung des Sanierungsgebiet Ortskern Dätzingen II nahm der Gemeinderat einen Bereich zwischen Kirchstraße und Döffinger Straße um das alte Rathaus in das Fördergebiet auf. So lassen sich hier auch Verbesserungen in diesem Teil des alten Ortskerns erreichen.

Auf die Frage unter Verschiedenes nach Wartehäuschen an der Bushaltestelle an der Neuen Mitte verwies Ortsbaumeisterin Frau Schikotanz auf den gestellten Förderantrag, der auch die barrierefreien Bushaltestellen umfasst. Hierzu sind auch noch weitere Planungen der Gemeinde notwendig.

Außerdem behandelte der Gemeinderat nichtöffentlich die Besetzung der Stelle der Kassenverwaltung

In der Gemeinderatssitzung vom 3. Juli 2024 kam noch mal der alte Gemeinderat in seiner bisherigen Zusammensetzung zusammen. Er muss nach dem Gesetz feststellen, ob bei Mitgliedern des neuen Ratsgremiums sogenannte Hinderungsgründe nach § 29 Gemeindeordnung vorliegen, die eine Ausübung des Mandats der neu gewählten Ratsmitglieder verhindern. Hier geht es insbesondere darum, ob neue Mitglieder bei der Gemeinde oder bei Rechtsaufsichtsbehörde beschäftigt sind – das wäre ein Hinderungsgrund, damit das Mandat ausgeübt werden kann. Einstimmig wurde festgestellt, dass alle gewählten Mitglieder des Gemeinderats nach den Feststellungen der Gemeinde das Amt ausüben dürfen. Außerdem wurden für das Gebäude Dätzinger Straße 46, das die Gemeinde angemietet hat, verschiedene Bauarbeiten vergeben. Die Maler- und Trockenbauarbeiten vergab der Gemeinderat bei einer Enthaltung mehrheitlich an die Firma Fetahaj aus Grafenau zum Preis von 37.315 €, sowie die Sanitärarbeiten an die Firma Kern aus Pfalzgrafenweiler zum Preis von 63.757 €. Das Gebäude wird vor allem zur Flüchtlingsunterbringung benötigt.

Nichtöffentlich beschäftigte sich das Ratsgremium mit dem Abschluss einer Organisationsuntersuchung der Gemeindeverwaltung, sowie einer Stellenbesetzung für das Bauamt.

Nach der Einsetzung am Freitag, 12.07.2024 traf sich am vergangenen Mittwoch, den 17. Juli 2024 der neu gewählte Gemeinderat zu seiner ersten Arbeitssitzung. An der Sitzung nahmen elf Gemeinderäte teil, drei waren entschuldigt. Zu Beginn erläuterte Bürgermeister Thüringer kurz den Ablauf einer Gemeinderatssitzung. Mittlerweile regelmäßig beginnt unsere Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt Fragen, Anregungen, Lob und Kritik der Einwohnerinnen und Einwohner. Hierzu meldete sich niemand, so dass das Ratsgremium als erstes die Änderung der Hauptsatzung einstimmíg beschloss.

Künftig gehören dem Gemeinderat nur noch 14 Mitglieder an. Die Anzahl der Mitglieder der beschließenden Ausschüsse im Bauausschuss und Sozial- und Verwaltungsausschuss wurde deshalb auf sieben reduziert. Zudem behandelt der Sozial- und Verwaltungsausschuss künftig die Angelegenheiten des Verkehrswesens. Der Ältestenrat hat künftig sechs Mitglieder. Außerdem wird der bisherige Abschnitt über die unechte Teilortswahl aus der Satzung entfernt.

Anschließend wurden zur Konstituierung des Gremiums die Stellvertreter des Bürgermeisters einstimmig bei Enthaltung der Betroffenen gewählt:

  • 1. Stellvertreter Bürgermeister: Gemeinderat Bruno Metzger
  • 2. Stellvertreter Bürgermeister: Gemeinderat Thomas Rölli
  • 3. Stellvertreter Bürgermeister: Gemeinderat Karl- Heinz Luginsland

Auch die Besetzung der beratenden Ausschüsse sowie die Benennung der Vertreter der Gemeinde in verschiedenen Gremien konnten im Wege der Einigung einstimmig beschlossen werden.

Weiteres Thema in der Sitzung war die Vergabe der Bauleistungen Gewerk Gewässerbau und Gewerk Brückenbau für die Gewässerrenaturierung an der Würm. Hier wurde dem teilweise neuem Gremium der aktuelle Planungsstand auch von den Planern vom Büro Gfrörer aufgezeigt und erläutert. Im Bereich an der Wiesengrundhalle zwischen der Landesstrasse und der Strassenverbindung zur Stegmühle soll die Würm naturnah umgestaltet werden. Die Kosten werden zu 50% aus Landschaftsparkmittel des Verbands Region Stuttgart gefördert. Ziel ist es, das Gewässer auch erlebbar und mit verschiedenen Komponenten als besonderer Haltepunkt am Radweg für die Bevölkerung attraktiv auszuformen. Dadurch wird auch der Retentionsausgleich für den Bau des Feuerwehrgerätehauses und einem künftigen Sportfeld als Trainingsplatz an der Wiesengrundhalle erreicht. Die Genehmigung für den Gewässerumbau und der Verlegung der Brücke ist eingegangen, die Bauarbeiten sollen Mitte August starten.

Der Gemeinderat vergab die Arbeiten des Gewerks Gewässerbau (Gewässer- sowie Garten- und Landschaftsbauarbeiten) an die als günstigste Bieterin Fa. Avi aus Altensteig zum Angebotspreis von 490.168,07 € brutto und den Brückenbau (Erdarbeiten, Stahlbetonarbeiten, Asphaltarbeiten, Metallbauarbeiten) an die als günstigste Bieterin hervorgegangene Fa. Ezel aus Vaihingen/Enz zum Angebotspreis von 271.838,47 €. Insgesamt liegen die Kosten damit 95.000 € unter der Kostenberechnung.

Bei der Beratung zu den Kindertageseinrichtungsgebühren zeichnete sich wie im April bei der Vorberatung im alten Gemeinderat ab, dass eine Erhöhung um die landesweit vorgeschlagenen 7,5 % für 2024/2025 den Mitgliedern des Gemeinderats schwer fällt. Es wurde die Frage aufgestellt, ob die Gruppe der Eltern weitere Gebührenerhöhungen tragen kann. Der Anteil der Elternschaft an den Gesamtkosten zur Betreibung von Kindertageseinrichtungen beträgt ohne Mittagessen 15%, als Landesrichtsatz gilt ein Wert von 20%. Insgesamt belaufen sich die Kosten für 2024 auf rd. 4,6 Mio €, wovon die Gemeinde mit 52 % rund 2,5 Mio € tragen muss. Der Anteil der Gemeinde an den Kinderbetreuungskosten hat sich in den letzten 10 Jahren damit verdoppelt! Im Wesentlichen konnte dies die Gemeinde nur durch Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer auffangen, die Grundsteuer hat sich in diesem Zeitraum kaum verändert. Pro Betreuungsplatz bedeutet dies Kosten von ca. 14.800 €, wovon etwa 85 % Personalkosten sind.

Für die Diskussion im Gemeinderat hat die Verwaltung, so Bürgermeister Thüringer auch einen Vergleich mit den umliegenden Gemeinden vorgenommen. Dabei kommt heraus, dass im Ü3-Bereich die Gebühren in Grafenau sich im Rahmen bewegen. Im Bereich der Kinder unter 3 Jahre liegt Grafenau an der Spitze, aber auch weil Gemeinden den Landesrichtwert nicht anwenden.

Außerdem wurde darauf verwiesen, dass bei entsprechenden Einkommensverhältnisse Eltern die Möglichkeit haben, über das Landratsamt Zuschüsse zu erhalten.

Der Gemeinderat beschloss in der Sitzung mehrheitlich nur die Erhöhung der Gebühren für das Kindergartenjahr 2024/2025 vorzunehmen. Eine Erhöhung der Gebühren um 7,5 % zum 01.09.2024 wurde mit 2 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt. Dem Vorschlag, die Erhöhung der Gebühren um 3% zum 01.10.2024 wurde mit 8 JA- Stimmen und 4 NEIN- Stimmen mehrheitlich zugestimmt.

Dazu kündigt BM Thüringer an, dass die Verwaltung zur Sitzung im September eine genaue Gebührentabelle vorlegt, damit dann zum 01.10.2024 die neuen Gebühren angewandt werden können.

Hauptamtsleiterin Frau Heller berichtet über der Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2024//2025, dass erfreulich ist, dass in Grafenau bisher jedes Kind aufgenommen werden kann. Um weiterhin flexibel zu bleiben und für jedes Kind einen Betreuungsplatz zu schaffen, beschließt der Gemeinderat den Weiterbetrieb der Krippe im Volksbankgebäude Döffinger Str. 50 und bei Bedarf den interimsweisen Weiterbetrieb einer Gruppe in der Wiesengrundhalle.

Zum kreisweiten Sirenenkonzept des Landkreises Böblingen sind noch einige Fragen zu klären. Der Tagungsordnungspunkt wurde vertagt und Fachpersonal des Landratsamts soll an der nächsten Sitzung teilnehmen um offene Punkte zu beantworten, nachdem der Gemeinderat mehrheitlich das Sirenenkonzept ohne Sprachdurchsage abgelehnt hatte. Rund 81.000 € mehr würde ein Konzept mit Sprachdurchsage kosten. In der Sitzung zeichnete sich ab, dass der Gemeinderat der Umsetzung des Sirenenkonzepts sehr kritisch gegenüber steht, obwohl im Oktober 2022 der Gemeinderat einstimmig beschlossen hat, am kreisweiten Sirenenkonzept mitzumachen. Über die Erfahrungen aus der Katastrophe im Ahrtal kamen die Städte und Gemeinden im Kreis Böblingen zusammen mit dem Landkreis zur Auffassung, dass eine unabhängige stabile Alarmierung der Bevölkerung über Sirenen wieder aufgebaut werden muss.

In der öffentlichen Sitzung wurde einstimmig beschlossen, die Option auszunutzen und den Vertrag über den Auftrag der Jahresbauarbeiten- Tief-, Rohrleitungs- und Straßenbauarbeiten mit der Firma Friedrich Wiesmüller Bauunternehmung GmbH zum Bruttoangebotspreis von 157.078,53 € um ein Jahr zu verlängern.

 

Auch der Ausstattung mit Möbeln der Kita am Schloss durch die Firma Haba Sales GmbH & Co.KG aus Bad Rodach zum Angebotspreis von 53.823,99 Euro brutto wurde einstimmig zugestimmt.

Ebenfalls wurden einige Baugesuche behandelt, so dass die Bauausschusssitzung am 22.07.2024 nicht durchgeführt werden musste:

Für einen bereits errichteten Geräteschuppen im Zeisigweg 3 erteilte der Gemeinderat mehrheitlich sein Einvernehmen.

Einstimmig das Einvernehmen wurde für einen Neubau Im Hörlen 18 einer Doppelhaushälfte mit Carport erteilt.

Einstimmig bzw. mehrheitlich wurde das Einvernehmen der Gemeinde mit Forderungen nach kleineren Änderungen bei einem Bauvorhaben in der Döffinger Str. 98 und der Kirchstraße 4 und 4/1, wo anstelle einer Scheune der Neubau eines Doppelhauses geplant ist, erteilt.

Die Überdachung eines bestehenden Nebengebäudes mit einer Solaranlage im Amselweg hat der Gemeinderat zurückgestellt und der Bauausschuss wird eine Vor-Ort-Besichtigung durchführen.

Abgelehnt wurde ein bereits erstelltes Nebengebäude im Elsterweg angesichts der umfangreichen Kubatur.