Archiv: Gemeinde Grafenau

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Grafenau
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Grafenau
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Rathaus
Brücke im Winter mit Schnee
Dummy
Schloss
Blick auf Grafenau mit Sonnenuntergang
Drohnenfoto auf ein Teil von Döffingen

Schulweg üben leicht gemacht

icon.crdate20.04.2023

Lernen fängt beim Schulweg an: Die Online-Plattform www.schulwegtrainer.de vermittelt die wichtigsten Verkehrsregeln für Schulanfängerinnen und Schulanfänger.

Pressemitteilung Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V.

schulwegtrainer.de: Neue Initiative von Landesverkehrswacht BW und UKBW bringt Eltern und Kindern die wichtigsten Verkehrsregeln für den Schulweg näher

Lernen fängt beim Schulweg an: Die Online-Plattform www.schulwegtrainer.de vermittelt die wichtigsten Verkehrsregeln für Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Die gemeinsame Initiative der Landesverkehrswacht Baden-Württemberg und der Unfallkasse Baden-Württemberg, die vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg gefördert wird, will dem Trend zum Elterntaxi entgegenwirken und Eltern Verhaltenstipps an die Hand geben, wie sie Kinder auf eine sichere Teilnahme im Straßenverkehr vorbereiten können.

Der Schulwegtrainer vermittelt angehenden Schulkindern und ihren erwachsenen Bezugspersonen grundlegende Verhaltensweisen für einen sicheren Schulweg. Mit kurzen Videos und prägnanten Tipps werden ihnen einfach umsetzbare Sicherheitsregeln an die Hand gegeben. Erziehungspersonen erhalten darüber hinaus Sicherheitsempfehlungen für das Elterntaxi, wenn sich das Auto auf dem Schulweg nicht vermeiden lässt.

„Ein sicherer Schulweg ist essentiell wichtig, denn unsere Kinder sind das Wertvollste, was wir haben. Wir dürfen unsere Kinder keinen unnötigen Gefahren im Straßenverkehr aussetzen. Mit dem Schulwegtrainer geben wir Eltern und Kindern innovative und spannende Tipps an die Hand. Wir klären über Risiken und Gefahren auf dem Schulweg auf und sorgen so für mehr Sicherheit auf dem Weg vor und nach der Schule“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

„Statistisch gesehen verunglücken mehr Kinder als Insassen in einem Auto als auf einem Gehweg, auf dem sie zu Fuß unterwegs sind. Und Elterntaxis sind vielerorts ein Ärgernis. Mit unseren Videoclips und alltagsnahen Empfehlungen zeigen wir Eltern, wie sie den Schulweg ihres Kindes zu Fuß gut planen können und worauf sie dabei achten sollten. Der Schulwegtrainer ist eine echte Hilfe für Eltern und Kinder“, so Burkhard Metzger, Präsident der Landesverkehrswacht Baden-Württemberg.

 

„Sichere und gesunde Schülerinnen und Schüler in der Schule und auf dem Schulweg – das ist unser Ziel!“, betont Tanja Hund, Geschäftsführerin der UKBW. „Verkehrsprävention ist sehr wichtig zur Vermeidung von Unfällen. Der Schulwegtrainer knüpft genau hier an und schult Kinder und Eltern bei der Verkehrserziehung gleichermaßen. Wir freuen uns, dass der Schulwegtrainer jetzt an den Start geht!“

 

Der Schulwegtrainer einfach erklärt:

  • Die Online-Anwendung www.schulwegtrainer.de wirbt für den Schulweg zu Fuß und zeigt Wege zur Vermeidung des Elterntaxis.
  • Videoclips und einfach umsetzbare Tipps erleichtern eine niedrigschwellige Informationsvermittlung an viele Zielgruppen: Erwachsene und Kinder erhalten zielgruppengerecht die wichtigsten Verhaltensregeln für einen sicheren Schulweg an die Hand.
  • Vertiefende Informationen für Erwachsene, z. B. in den FAQ unterstützen beim praktischen Üben des Schulwegs.
  • Alle wichtigen Empfehlungen sind auch in Leichter Sprache verfügbar, alle Videoclips sind untertitelt.
  • Eine Offline-Version wird kostenlos als Download bereitgestellt.
 

Die Online-Anwendung www.schulwegtrainer.de unterstützt die Ehrenamtlichen in den Verkehrswachten vor Ort bei der Verkehrserziehung in Kindergärten und Schulen. Darüber hinaus kann diese bei Veranstaltungen der Polizei in der Verkehrs- und Unfallprävention zur Regelverdeutlichung bei Kindern oder zur Information von erwachsenen Bezugspersonen eingesetzt werden.

 

Über die Initiative

Der digitale Schulwegtrainer ist eine Initiative der Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e. V. und der Unfallkasse Baden-Württemberg. Gefördert wird diese vom Ministerium des Innern, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg.

Mehr Informationen über Schulwegsicherheit finden Interessierte auf der Internetseite www.verkehrswacht-bw.de.