Archiv: Gemeinde Grafenau

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Aufstallungspflicht für Geflügelhalter

icon.crdate13.02.2023

Im Landkreis Böblingen gibt es inzwischen drei bestätigte Ausbrüche der Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt. Hier weiterlesen...

Hühner und Co. müssen ab Freitag, 10. Februar 2023, im Stall bleiben

Im Landkreis Böblingen gibt es inzwischen drei bestätigte Ausbrüche der Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt. Zwei Fälle bei Graugänsen im Stadtgebiet Leonberg, sowie ein weiterer Fall bei einem Turmfalken in Hildrizhausen.

Aber nicht nur in Böblingen breitet sich die Geflügelpest aus, sondern es ist eine deutlich zunehmende Tendenz an erkrankten Vögeln in Baden-Württemberg zu verzeichnen.

Damit das Seuchengeschehen in der Wildvogelpopulation nicht auf das Nutzgeflügel übergreift, hat der Veterinärdienst des Landratsamtes Böblingen für den Landkreis Böblingen ein generelles Aufstallungsgebot für alle Geflügelhaltungen erlassen. Dieses gilt ab Freitag, 10. Februar 2023, und zunächst bis zum 31. März 2023. Der Wortlaut der Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landratsamtes nachgelesen werden.

Der Landkreis Böblingen appelliert an alle Geflügelhalter penibel auf Biosicherheitsmaßnahmen zu achten, um einen Eintrag in die Nutzgeflügelhaltungen zu verhindern.

Hinweise dazu gibt es auf der Homepage des Veterinäramtes (www.lrabb.de/Veterinaerdienst) und der Homepage des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (https://mlr.baden-wuerttemberg.de/) sowie des Friedrich-Löffler-Instituts (www.fli.de).

Weiterhin werden alle Geflügelhalter im Landkreis Böblingen aufgefordert, ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt zu registrieren, sofern nicht bereits geschehen. Auch Hobby- und Kleinsthaltungen sind verpflichtet ihre Geflügelhaltung anzumelden.

Formulare gibt es ebenfalls auf der Homepage des Veterinäramtes oder können angefordert werden unter Telefonnummer: 07031  663 1468 oder veterinaer-lebensmittel(@)lrabb.de

Die Vogelgrippe, auch als Geflügelpest bekannt, ist eine, in den meisten Fällen tödlich verlaufende Virus-Erkrankung für eine Vielzahl an Vogelarten. Wo sie auftritt, muss sie von Amts wegen mit rigiden Mitteln bekämpft werden, um eine Ausbreitung zu verhindern. Eine Gefährdung der Gesundheit für Menschen durch die Vogelgrippe besteht derzeit nicht.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Böblingen vom 07.02.2023