Aktuelles: Gemeinde Grafenau

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Rathaus
Brücke im Winter mit Schnee
Dummy
Schloss
Blick auf Grafenau mit Sonnenuntergang
Drohnenfoto auf ein Teil von Döffingen

Aus dem Gemeinderat vom 30.07.2025

icon.crdate05.08.2025

Die letzte Gemeinderatssitzung am 30.07.2025 vor der Sommerpause hatte eine umfangreiche Tagesordnung.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 30.07.2025

Die letzte Gemeinderatssitzung am 30.07.2025 vor der Sommerpause hatte eineumfangreiche Tagesordnung.

TOP 1: Fragen, Anregungen, Lob, Kritik der BürgerInnen

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden verschiedene Themen angesprochen:

Eine Liste mit mehreren Punkten zu Verkehrsfragen wie Verkehrsschilder wurden auf Bitte der Verwaltung an das Hauptamt zur Prüfung übergeben.

Ein neues Gerät am Spielplatz Mittenbühl soll installiert werden, wenn der Bauhof wieder Kapazitäten frei hat. Allerdings ist er jetzt beim Umzug in das neue Gebäude sehr stark eingebunden.

Zur Forderung nach mehr Beteiligungsmöglichkeiten beim Thema Windkraft wird auf die verschiedenen Beratungen im Gemeinderat, bei der Bürgerversammlung aber auch auf die Beteiligungsplattform des Verbands Region Stuttgart verwiesen.

Es wurde ausserdem bemängelt, dass in Dätzingen keine Paketanlage wie beim Edeka in Döffingen aufgestellt ist. Dazu wurde darauf hingewiesen, dass dies Aufgabe der Post ist. Diese sei sich mit ansässigen Unternehmen aber bisher nicht einig geworden.

Eine andere Bürgerin bemängelt, dass in der Bülowstraße die Grüntonnen nicht geleert werden, da aufgrund der Parkerei das Müllauto nicht durchkommt. Bürgermeister Thüringer erwähnt dazu, dass dies leider nicht nur in der Bülowstraße so sei. Er kündigt dazu aber an, dass der Gemeindevollzugsdienst stärker Kontrollen durchführen wird.

 

TOP 2: Beschaffung von einem Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20: Vergabe

Die Beschaffung war über ein Fachbüro europaweit ausgeschrieben worden und soll ein über 30 Jahre altes Fahrzeug ersetzen. Dazu stellte Feuerwehrkommandant Timo Roller, der von zahlreichen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr begleitet wurde, das benötigte Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug anhand einer Präsentation dem Gremium vor. Das Fahrzeug mit Gesamtkosten von 786.000 €, wofür die Gemeinde einen Zuschuss von 95.000 € erhält, wird voraussichtlich 2027 geliefert, dafür muss noch eine Unterbringung geklärt werden. Es ist deshalb hilfreich, wenn baldmöglichst der Neubau des Feuerwehrgerätehauses an der Stegmühle erfolgen kann. Mit dem Neubau spart die Gemeinde übrigens auf Dauer 2 Feuerwehrfahrzeuge ein.

Einstimmig wurde beschlossen:

  1. Der Gemeinderat beschloss, den Zuschlag für das Los 1 Fahrgestell mit Ausbau auf das Angebot der Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH in 14943 Luckenwalde mit einem Gesamtpreis von 551.208,00 € zu erteilen.
  1. Der Gemeinderat beschloss, den Zuschlag für das Los 2 Beladung auf das Angebot der Fa. Wilhelm Barth GmbH und Co. KG in 70736 Fellbach mit einem Gesamtpreis von 217.980,63 € zu erteilen.
  1. Der Gemeinderat beschloss, den Zuschlag für das Los 3 elektro-technische Geräte als Beladung auf das Angebot der Fa. BTL Feuerwehrtechnik GmbH und Co. KG in 73450 Neresheim-Elchingen mit einem Gesamtpreis von 17.070,55 € zu erteilen.
   

TOP 3: Kinderbetreuungseinrichtungen:
Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2025/2026

Bürgermeister Thüringer verweist auf die vergangene Sitzung des Sozial- und Verwaltungsausschuss, bei der dieses Thema bereits vordiskutiert wurde, sowie auf den Informationsabend für Eltern der Kindergartenkinder. Es ist erfreulich, dass auch weiterhin jedem Kind in Grafenau ein Betreuungsplatz angeboten werden kann. Er lobte dabei auch den großen Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Ausfallzeiten in Grafenau sind sehr gering.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die vorliegende Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2025/2026.

 

TOP 4: Gebührenanpassung Kinderbetreuungseinrichtungen ab dem 01.09.2025

Erheblich mehr umstritten war die geplante Gebührenanpassung für die Kinderbetreuung. Bereits im Sozial- und Verwaltungsausschuss hatte sich die Mehrheit des Gremiums für eine Erhöhung um nur 3 % ausgesprochen, wohingegen die Verwaltung eine Erhöhung, wie landesweit vorgeschlagen, um 7,3 % vorschlug. Auch in der Gemeinderatssitzung blieb die Verwaltung bei diesem Vorschlag und Bürgermeister Thüringer begründete dies mit den hohen Kosten, die die Gemeinde aufwenden muss. In Grafenau kostet ein Platz im Kindergarten mittlerweile jährlich über 16.000 €! Alternativ schlug er noch vor, auch über eine Erhöhung von 5 % abstimmen zu lassen, falls der Verwaltungsvorschlag auch im Gemeinderat nicht mitgetragen wird. Aus dem Gemeinderat wurde mit dem Verweis auf die Belastung für die Eltern, weshalb den 7,3 % nicht zugestimmt werden kann. Außerdem wurde die Meinung vertreten, dass die Kosten für eine Pädagogische Fachkraft wie bei der Schule auch vom Land und nicht von der Kommune getragen werden sollte.

In der Abstimmung ergab sich dann folgende Entscheidung:

Der Gemeinderat lehnte den Beschlussvorschlag einer Erhöhung der Gebühren um 7,3% laut Gebührenverzeichnis mit 4 Ja Stimmen und 10 Gegenstimmen mehrheitlich ab.

Der Gemeinderat lehnte eine Erhöhung der Gebühren um 5% mit 4 Ja Stimmen und 10 Gegenstimmen ebenfalls mehrheitlich ab.

Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag der Erhöhung der Gebühren um 3% laut Gebührenverzeichnis mit 13 Ja Stimmen und einer Gegenstimme mehrheitlich zu.

 

TOP 5: Gebührenanpassung Kernzeit- und Ganztagesbetreuung an den Schulen ab dem 01.09.2025

Zuletzt wurden die Gebühren 2017 erhöht. Grafenau bietet jetzt schon eine Betreuung an der Grundschule Montag-Freitag bis 16.30 Uhr an. Eine große Herausforderung wird der Rechtsanspruch ab Klasse 1 ab dem kommenden Jahr 2026, wenn von den 11 Wochen Ferien an den Schulen 7 Wochen als Betreuung angeboten werden soll. Fragen sind auch zur personellen und qualitativen Ausstattung der Ganztagsbetreuung offen. Nach der Vorberatung im Sozial- und Verwaltungsausschuss wurde eine Erhöhung der Elternbeiträge um 30 % vorgeschlagen.

Der Gemeinderat beschloss mit 13 Ja Stimmen und einer Gegenstimme mehrheitlich die Erhöhung der Gebühren für die Kernzeit- und Ganztagesbetreuung für das Schuljahr 2025/2026 ab dem 01.09.2025 um 30% mit der Änderung der Satzung über die Benutzung des Betreuungsangebots und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kernzeitbetreuung und Ganztagesbetreuung an den Schulen

TOP 6: Fortschreibung Regionalplan: Vorranggebiete für Windkraftanlagen
Stellungnahme der Gemeinde im Rahmen der 2. Anhörung

Mit der Festlegung von Flächen für Windkraftanlagen (WKA) durch den Regionalplan des Verbands Region Stuttgart wird die Möglichkeit geschaffen, wo künftig solche WKAs entstehen können. Insgesamt sollen auch im Verbandsgebiet der Region Stuttgart 1,8 % der Fläche dafür verwendet werden. Damit soll eine nachhaltige Stromversorgung erreicht werden. In einer ersten Anhörungsrunde, wozu die unsere Gemeinde im Dezember 2023 Stellung genommen hatte, waren 3 Gebiete auf der Gemarkung in Grafenau ausgewiesen worden. Insbesondere das Gebiet BB-18 an der westlichen Grenze zu Ostelsheim und Gechingen wurde zusammen mit der Gemeinde Aidlingen innerhalb des Gemeindeverwaltungsverbands weiterverfolgt, um dort Windkraftanlagen erstellen zu können.

In der Sitzung der Regionalversammlung vom 02.04.2025 wurden die Stellungnahmen der 1. Beteiligung öffentlich behandelt und vom Gremium des Verbands das 2. Beteiligungsverfahren für den (geänderten) Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans für Windkraft eröffnet. Städte und Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit hatten seit dem 2. Juni 2025 Gelegenheit, sich zu den geänderten Teilen des Planentwurfs bis zum 01.08.2025 zu äußern.

Im neuen Entwurf, der im 2. Beteiligungsverfahren veröffentlicht wurde, war nur noch die Fläche BB-17 (Baumberg) enthalten. Die Flächen BB-18 (Dätzingen/Aidlingen) und die Fläche BB-19 (Döffingen Ost) wurden von der Regionalversammlung komplett entnommen! Übrigens ohne vorherige Ankündigung!

Die Herausnahme begründet die Vorlage zur Regionalversammlung vom 02.04.2025 mit der visuellen Überlastung: „Zur Vermeidung einer visuellen Überlastung durch die Umzingelung von Ortslagen wurden auf Grundlage der laufenden höchstrichterlichen Rechtsprechung des OVG Magdeburg geplante Vorranggebiete gestrichen.“

Keine Änderung wurde bei der Fläche BB-17 (Baumberg) vorgenommen. Damit wurden auch die Bedenken der Gemeinde Grafenau bei diesem Gebiet nicht berücksichtigt: Ein vergrößerter Abstand zur idyllischen Waldlichtung mit Streuobstbestand auf dem Baumberg und zum Würmtal als Naherholungsgebiet wurde nicht vorgenommen. Allerdings wies auch die Stadt Sindelfingen in ihrer Stellungnahme auf die Naherholungsfunktion dieses Bereichs und geplante Altholzflächen hin. Die Stadt Sindelfingen hat die Ansiedlung von WKAs in einem anderen Bereich bislang weiterverfolgt und wird kaum diese Flächen verwenden. Da auch die Erschließung schwierig ist, dürften dort somit keine WKAs entstehen. Die Flächen befinden sich ausserdem weitgehend in kommunaler Hand.

In der Gemeinderatssitzung bedauerte Bürgermeister Thüringer für das Gebiet BB-18 die Entwicklung. Grundsätzlich sieht er die Energieversorgung aus WKAs als hoch interessant und ökologisch nachhaltig. Pro WKA kann mit Erträgen von jährlich ca. 150-200.000 € gerechnet werden. Allerdings erhalten die Eigentümer der Flächen die Pachteinnahmen, was nicht in allen Fällen die Gemeinde wäre. Für die Abstimmung schlägt er vor, die Fläche des Gebiets BB-18 beim Verband wieder zu Aufnahme zu beantragen, auch wenn Aidlingen diese Fläche auf ihrer Gemarkung nicht weiterverfolgen wird.

Die Herausnahme von BB-19 wird von der Gemeinde mitgetragen, die Fläche BB-17 sieht der Bürgermeister sehr kritisch, da die Naherholung vorrangig und prangende Wirkung dort erheblich wäre. Hier soll der Gemeinderat eine Herausnahme beantragen.

Grundsätzlich wäre dann bei einer Verwendung der Fläche ein Bürgerentscheid sinnvoll, der die Ansiedlung von WKAs auf eine breite Entscheidung der Bürgerschaft stellt. Immerhin ist einer Anlagehöhe von über 250 Meter und damit höher wie der Fernsehturm in Stuttgart zu rechnen.

In der Diskussion im Gemeinderat wurden die verschiedenen Positionen nochmals intensiv ausgetauscht. Klargestellt wurde auch, dass nicht jede WKA unbedingt wirtschaftlich arbeitet und zum Teil erhebliche Eingriffe in das Landschaftsbild zu erwarten sind.

Dann beschloss der Gemeinderat:

  1. Der Gemeinderat beschloss die Stellungnahme im Rahmen zur 2. Anhörung zur Fortschreibung des Regionalplans für die Vorranggebiete für Windkraftanlagen (WKA) und beantragt mit 12 Ja Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich die Herausnahme der Fläche BB 17.
  1. Der Gemeinderat lehnte den Beschlussvorschlag mit 6 Ja Stimmen, 1 Enthaltung und 7 Gegenstimmen mehrheitlich ab, die Wiederaufnahme der Fläche BB 18 zu
  2. Der Gemeinderat beschloss mit 6 Ja Stimmen, 5 Enthaltungen und 3 Gegenstimmen mehrheitlich die Herausnahme der Fläche BB 19 mitzutragen.
  1. Der Gemeinderat stimmte mit 7 Ja Stimmen, 2 Enthaltungen und 5 Gegenstimmen mehrheitlich dem Wortlaut des 2. Entwurfs der Vorlage zu.
 

TOP 7: Brücke Stegmühle: Bestandsanierung im Vorfeld der notwendigen Brückenertüchtigung oder Neubau

Auch diese Brücke ist marode und muss saniert oder erneuert werden. Bei den Baukosten für die Sanierung ermittelte das Bauamt Kosten von 345.000 €. Angesichts dieser Kosten ist auch ein Abriss und Neubau der Brücke zu überlegen: Analog des Brückenneubaus im Bereich der Würmrenaturierung dürfte der Neubau auf ca. 355.000 € kommen. Vom Gemeinderat war zu entscheiden, ob nun ein Neubau angegangen werden soll. Die Baumaßnahme würde dann ab ca. April 2026 stattfinden. Künftig hätte die Brücke dann auch eine höhere Nutzlast von 30 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Nach kurzer Diskussion sprach sich die Mehrheit mit 11 Ja Stimmen und 3 Gegenstimmen für einen Neubau aus:

Die Bestandsbrücke an der Stegmühle 17 wird abgebrochen und neu gebaut. Die Ausschreibung und Vergabe der Arbeiten erfolgen im Herbst/Winter 2025. Mit der Ausführung der Arbeiten soll im Frühjahr 2026 begonnen werden.

 

TOP 8: Jahresbauarbeiten - Tief-, Rohrleitungs- und Straßenbauarbeiten - Verlängerung des Vertrags

Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu, die Jahresbauarbeiten zu verlängern. So wurde beschlossen:

Der Auftrag der Jahresbauarbeiten – Tief-, Rohrleitungs- und Straßenbauarbeiten – mit der, als wirtschaftlichste Bieterin hervorgegangene Firma der Ausschreibung von 2023 Friedrich Wiesmüller Bauunternehmung GmbH aus Böblingen, wird mit einer Erhöhung um 4 % zum Bruttoangebotspreis von 163.361,67 € um ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2026 verlängert.

 

TOP 9: Spendenbericht 2024

Auch die Gemeinde kann Spenden erhalten. Insgesamt haben Bürgerinnen und Bürger über 6.639 € an die Einrichtungen der Gemeinde gespendet. Dafür bedankte sich Bürgermeister Thüringer in der Gemeinderatssitzung ganz herzlich. Die Spenden müssen jedoch offiziell vom Gemeinderat genehmigt und angenommen werden. So beschloss der Gemeinderat einstimmig:

  1. Die Annahme der eingegangenen, oben aufgelisteten Spenden für das Jahr 2024 wird vom Gemeinderat nachträglich endgültig genehmigt und beschlossen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Landratsamt Böblingen als Rechtsaufsichtsbehörde über die eingegangenen Spenden nach obiger Aufstellung gem. § 78 Abs. 4 GemO zu berichten.