Kundenselbstablesung der Wasserzähler für den Verbrauch 2024
icon.crdate09.12.2024
Liebe Bürgerinnen und Bürger, die in den Vorjahren durchgeführte Selbstablesung der Wasserzähler hat sich bewährt und wird deshalb in gleicher Form wieder durchgeführt.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die in den Vorjahren durchgeführte Selbstablesung der Wasserzähler hat sich bewährt und wird deshalb in gleicher Form wieder durchgeführt. Ähnlich wie bei der Ablesung der Stromzähler, sollen die Wasserzähler durch die Kunden selbst abgelesen werden. Zur Durchführung der Selbstablesung bekommen alle Empfänger der Wasserrechnung (in der Regel Eigentümer bzw. Hausverwaltungen) stichtagsgerecht Mitte Dezember ein Anschreiben mit beigefügter Selbstablesekarte zugestellt.
Für die Übermittlung der Zählerstände stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Internet:
Sie können Ihren Zählerstand über den folgenden Link melden: Erfassung Zählerstand.
QR-Code:
Sollten Sie ein Smartphone besitzen, können Sie ganz einfach den nebenstehenden QR-Code auf Ihrem Anschreiben abscannen und Ihre Zählerstände eintragen.
Fax/Postweg:
Sie können die Ablesewerte auch in den entsprechenden Kartenabschnitt Ihres Anschreibens eintragen und uns die Karte per Fax an 0681/587-5011 oder auf dem Postweg über unser Dienstleistungsunternehmen zusenden.
Rathaus:
Selbstverständlich können Sie die Karte auch in unserem Rathaus Grafenau, Hofstetten 12, bis spätestens 13. Januar 2025 abgeben.
Die Bürgerinnen und Bürger, die den Zählerstand nicht melden, müssen davon ausgehen, dass der voraussichtliche Zählerstand entsprechend der Wasserversorgungssatzung (Gewichtsparameter) aufgrund der vorausgegangenen Verbrauchsgewohnheiten geschätzt wird.
Sollte sich in der Ablesezeit (Mitte Dezember 2024 bis 13. Januar 2025) ein Kunde im Urlaub befinden, kann der Zählerstand vor oder direkt im Anschluss an den Ablesezeitraum telefonisch bzw. schriftlich, spätestens bis 19. Januar 2025, dem Rathaus mitgeteilt werden.
Bei Fragen rund um die Ablesung Ihres Wasserzählers dürfen Sie sich an Frau Raiser vom Steueramt unter der Telefonnummer Telefonnummer: 07033 403-14 oder per E-Mail unter s.raiser(@)gemeindegrafenau.de wenden.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Ihre Gemeindeverwaltung Grafenau