Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates
icon.crdate19.11.2024
Die Sitzung findet am Mittwoch, 27.11.2024 um 19:00 Uhr im Maltesersaal (Schloss Dätzingen) statt.
Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, 27. November um 19:00 Uhr im Maltesersaal (Schloss Dätzingen)
Tagesordnung:
- öffentlich -
1. Fragen, Anregungen, Lob, Kritik der Einwohnerinnen und Einwohner
2. Kreditaufnahme Eigenbetrieb Wasserversorgung
3. Grundsteuerreform - Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer ab 01.01.2025 (Hebesatzsatzung)
4. Bebauungsplanverfahren Erweiterung Mittenbühl-Nord nach § 13 b i.V.m. § 215 a BauGB
Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB
5. Bebauungsplanverfahren Malmsheimer Weg Nord nach § 13 b i.V.m. § 215 a BauGB
Abwägung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB
6. Verschiedenes und Bekanntgaben
Zu 1: Einwohnerinnen und Einwohner können in der Sitzung Fragen zu örtlichen Themen stellen oder Anregungen geben, aber auch Lob und Kritik äußern.
Zu 2: Die Wasserversorgung betreibt unsere Gemeinde als sogenannter Eigenbetrieb als eigenständige aber rechtlich unselbständige Einheit. Dazu gehört auch ein eigener Kassenbereich dazu. Durch die verschiedenen hohen Investitionen muss die Gemeinde einen Kredit aufnehmen.
Zu 3: Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 10.04.2018 die Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. In Baden-Württemberg wurde daraufhin die Neubewertung der Grundstücke mit dem modifizierten Bodenwertmodell durchgeführt, wobei die Gebäude für den neuen Grundsteuermeßbescheid keine Rolle mehr spielen. Zum 01.01.2025 muss auch unsere Gemeinde den Grundsteuerhebesatz neu festsetzen, der mir dem bisherigen Steuersatz überhaupt nicht mehr vergleichbar ist.
Zu 4: Bis zum Jahresende 2024 muss für dieses Bebauungsplangebiet der Satzungsbeschluss erfolgen. In der Sitzung soll die Abwägung und Stellungnahme des Gemeinderats zu den eingegangen Anregungen und Bedenken beschlossen werden. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans ist dann im Dezember geplant.
Zu 5: Auch hier muss bis zum Jahresende 2024 für dieses Bebauungsplangebiet der Satzungsbeschluss erfolgen. In der Sitzung soll die Abwägung und Stellungnahme des Gemeinderats zu den eingegangen Anregungen und Bedenken beschlossen werden. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans ist dann im Dezember geplant.
Zur Gemeinderatssitzung lade ich alle Einwohnerinnen und Einwohner herzlich ein.
Martin Thüringer
Bürgermeister