Das Steueramt informiert
icon.crdate10.01.2024
Hundesteuer 2024 Das Steueramt weist darauf hin, dass am 15.02.2024 die Hundesteuer zur Zahlung fällig ist. Eine ausdrückliche postalische Aufforderung erfolgt hierfür nicht. Die zuletzt ausgestellten Hundesteuerbescheide gelten auch für Folgejahre bis eine Änderung eintritt.
Hundesteuer 2024
Das Steueramt weist darauf hin, dass am 15.02.2024 die Hundesteuer zur Zahlung fällig ist. Eine ausdrückliche postalische Aufforderung erfolgt hierfür nicht. Die zuletzt ausgestellten Hundesteuerbescheide gelten auch für Folgejahre bis eine Änderung eintritt.
Bei Fragen dürfen Sie sich an Frau Raiser vom Steueramt unter der Telefonnummer Telefonnummer: 07033 403-14 oder per E-Mail wenden.
Vielen Dank.
Ihre Gemeindeverwaltung Grafenau