Schulkindbetreuung an den Grundschulen
Die Gemeinde Grafenau bietet an ihren Grundschulen eine verlässliche und bedarfsgerechte Betreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 an. Die Schulkindbetreuung ergänzt die Betreuung in der Familie und bietet den Kindern einen verlässlichen Rahmen vor und nach dem Unterricht.
Betreuung während der Schulzeit
Folgende Betreuungsangebote stehen zur Verfügung:
- Frühbetreuung
- Mittagsbetreuung
- Flexible Nachmittagsbetreuung
Früh- und Mittagsbetreuung können unabhängig voneinander gebucht werden und werden jeweils als 5-Tage-Paket (Montag bis Freitag) angeboten. Die flexible Nachmittagsbetreuung kann nach Wochentagen gebucht werden; die Mindestbuchung beträgt zwei Tage pro Woche.
Die konkreten Betreuungszeiten können dem jeweils aktuellen Angebotsplan (PDF-Dokument, 59,39 KB, 11.08.2026) entnommen werden.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Schulkindbetreuung erfolgt jeweils für ein Schuljahr. Anmeldeschluss für das folgende Schuljahr ist grundsätzlich der 15. März. Das Betreuungsverhältnis endet automatisch mit Ablauf des Schuljahres; für das folgende Schuljahr ist eine erneute Anmeldung erforderlich.
Ferienbetreuung
Ergänzend zur Betreuung während der Schulzeit bietet die Gemeinde eine gesondert buchbare Ferienbetreuung an. Informationen zu den jeweiligen Ferienangeboten, Buchungszeiträumen und Betreuungsorten werden rechtzeitig bekannt gegeben. Die Buchung erfolgt grundsätzlich wochenweise; einzelne Tage können gebucht werden, wenn dies beim jeweiligen Angebot ausdrücklich vorgesehen ist.
- Anmeldung zur Ferienbetreuung für Grundschulkinder im ersten Schulhalbjahr 2026/27 (PDF-Dokument, 1,45 MB, 22.05.2026)
- Anmeldung zur Ferienbetreuung für Grundschulkinder im zweiten Schulhalbjahr 2026/27 (PDF-Dokument, 1,79 MB, 22.05.2026)
Gebühren
Für die Schulkindbetreuung werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem gebuchten Betreuungsangebot und der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder im Haushalt. Für die Betreuung während der Schulzeit werden 11 Monatsbeiträge erhoben; der August ist beitragsfrei. Die Ferienbetreuung wird gesondert abgerechnet.
Weitere Einzelheiten finden Sie in der Schulkindbetreuungssatzung, im Gebührenverzeichnis sowie in den aktuellen Informationen zu den Betreuungsangeboten.
Weitere Informationen
- Satzung über die Schulkindbetreuung an den Grundschulen der Gemeinde Grafenau sowie die Erhebung von Benutzungsgebühren (Schulkindbetreuungssatzung) (PDF-Dokument, 404,01 KB, 11.08.2026)
- Gebührenverzeichnis zur Schulkindbetreuung (gültig ab 01.09.2026) (PDF-Dokument, 223,31 KB, 30.07.2026)
- Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung im Rahmen der Schulkindbetreuung (einschl. Ferienbetreuung) (PDF-Dokument, 103,65 KB, 26.05.2026)





