Schulkindbetreuung: Gemeinde Grafenau

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Rathaus
Brücke im Winter mit Schnee
Dummy
Schloss
Blick auf Grafenau mit Sonnenuntergang
Drohnenfoto auf ein Teil von Döffingen

Schulkindbetreuung an den Grundschulen

Die Gemeinde Grafenau bietet an ihren Grundschulen eine verlässliche und bedarfsgerechte Betreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 an. Die Schulkindbetreuung ergänzt die Betreuung in der Familie und bietet den Kindern einen verlässlichen Rahmen vor und nach dem Unterricht.

Betreuung während der Schulzeit

Folgende Betreuungsangebote stehen zur Verfügung:

  • Frühbetreuung
  • Mittagsbetreuung
  • Flexible Nachmittagsbetreuung

Früh- und Mittagsbetreuung können unabhängig voneinander gebucht werden und werden jeweils als 5-Tage-Paket (Montag bis Freitag) angeboten. Die flexible Nachmittagsbetreuung kann nach Wochentagen gebucht werden; die Mindestbuchung beträgt zwei Tage pro Woche.

Die konkreten Betreuungszeiten können dem jeweils aktuellen Angebotsplan (PDF-Dokument, 59,39 KB, 11.08.2026) entnommen werden.

Anmeldung

Die Anmeldung zur Schulkindbetreuung erfolgt jeweils für ein Schuljahr. Anmeldeschluss für das folgende Schuljahr ist grundsätzlich der 15. März. Das Betreuungsverhältnis endet automatisch mit Ablauf des Schuljahres; für das folgende Schuljahr ist eine erneute Anmeldung erforderlich.

Anmeldung zur Schulkindbetreuung an Schultagen im Schuljahr 2026/27 (PDF-Dokument, 1,06 MB, 22.05.2026)

Ferienbetreuung

Ergänzend zur Betreuung während der Schulzeit bietet die Gemeinde eine gesondert buchbare Ferienbetreuung an. Informationen zu den jeweiligen Ferienangeboten, Buchungszeiträumen und Betreuungsorten werden rechtzeitig bekannt gegeben. Die Buchung erfolgt grundsätzlich wochenweise; einzelne Tage können gebucht werden, wenn dies beim jeweiligen Angebot ausdrücklich vorgesehen ist.

Gebühren

Für die Schulkindbetreuung werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem gebuchten Betreuungsangebot und der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder im Haushalt. Für die Betreuung während der Schulzeit werden 11 Monatsbeiträge erhoben; der August ist beitragsfrei. Die Ferienbetreuung wird gesondert abgerechnet.

Weitere Einzelheiten finden Sie in der Schulkindbetreuungssatzung, im Gebührenverzeichnis sowie in den aktuellen Informationen zu den Betreuungsangeboten.

Weitere Informationen